Häufige Fragen
Im folgenden Bereich finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um unsere Leistungen, Abläufe und organisatorische Themen.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Dann kontaktieren Sie uns gerne – wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen.
Wir bitten Sie, für alle Untersuchungen telefonisch einen Termin unter 07248-22700
zu vereinbaren. Bitte halten Sie die von Ihrem Arzt ausgestellte Zuweisung sowie Ihren eigenen Terminkalender dazu bereit.
Erfahrungsgemäß erhalten wir immer am Vormittag (insbesondere montags und dienstags) sehr viele Anrufe. Es kann daher zu längeren Wartezeiten in der Telefonschleife kommen. Am besten erreichen Sie uns Montag bis Donnerstag ab 12 Uhr.
Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um ehestmögliche telefonische Absage unter 07248-22700
Bitte nehmen Sie am Untersuchungstag Ihre Überweisung, e-card, einen persönlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Pass, etc.) etwaige Vorbilder/Befunde der zu untersuchenden Körperregion, die anderswo erstellt wurden, mit.
Bilder der letzten 10 Jahre, die bei uns angefertigt wurden, haben wir für Sie gespeichert. Zur Nachkontrolle von Befunden, die anderswo erstellt wurden, sollten Sie Bilder oder Datenträger zur Untersuchung mitbringen. Oft werden alte Bilder zum direkten Vergleich benötigt.
Sollte bei Ihnen die Möglichkeit einer Schwangerschaft bestehen, dann bitten wir Sie, dies den Röntgenassistenten oder Ärzten vor einer Röntgenuntersuchung bekannt zu geben.
Grundsätzlich besteht bei jeder Frau im gebärfähigen Alter in der 2. Zyklushälfte die Möglichkeit einer Schwangerschaft, wenn dies nicht sicher durch Maßnahmen zur Empfängnisverhütung wie Einnahme einer Antibabypille, Gebrauch von Kondomen, Intra-uterinpessar (=“Spirale“) oder auch durch eine vorangegangene Gebärmutterentfernung oder Eileiterunterbindung wirksam verhindert wurde.
Wenn Ihr Monatszyklus vom ersten Tag der Monatsblutung bis zum Einsetzen der nächsten Regelblutung normalerweise 28 Tage dauert, können Sie (wenn sie keine empfängnisverhindernden Maßnahmen getroffen haben) daher nur in den ersten 14 Tagen ab Einsetzen der Monatsblutung sicher davon ausgehen, nicht schwanger zu sein.
Jede Anwendung von Röntgenstrahlen wird daher in allen Zweifelsfällen am sichersten in der 1. Zyklushälfte vorgenommen.
Eine Röntgenuntersuchung während der Schwangerschaft sollte nur in dringenden Ausnahmefällen vorgenommen werden. Sie stellt jedoch keinen Grund für einen Schwangerschaftsabbruch dar.
Es ist jedoch auch möglich, dass eine Röntgenuntersuchung für Sie oder Ihr Kind von großer Wichtigkeit ist – in diesem Fall stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite um möglichst strahlenschonend zu einer Diagnose zu gelangen. Das Risiko für Sie und Ihr Kind wird in jedem Einzelfall sorgfältig abgewogen.
Für Untersuchungen von Kindern nehmen wir uns selbstverständlich gerne ein wenig mehr Zeit. Untersuchungsprogramme werden von uns so abgestimmt, dass sie für Ihr Kind möglichst wenig belastend sind.
Selbstverständlich können Sie Ihr Kind bei den meisten Untersuchungen begleiten
Mittels Ultraschall kann eine Unterscheidung getroffen werden, ob es sich bei einem tastbaren Knoten lediglich um eine (harmlose) flüssigkeitsgefüllte Zyste handelt oder einen festen Gewebeknoten.
Eine alleinige Ultraschalluntersuchung reicht zur Vorsorge auf keinen Fall aus, sie ist eine Ergänzung zur Mammographie.
Die Brust muss bei der Röntgenuntersuchung im Aufnahmegerät vorsichtig zusammengedrückt werden. Dies ist eine wesentliche Strahlenschutzmaßnahme, da die Strahlendosis umso niedriger ist, je kürzer der Weg durch das Gewebe ist. Außerdem werden dadurch die Bilder schärfer und besser beurteilbar.
Die meisten Frauen empfinden das Zusammendrücken als unangenehm, es ist aber nur selten wirklich schmerzhaft und dauert nur einen kurzen Augenblick.
Strahlenbelastung
Die erforderliche Strahlendosis wird so gering wie möglich gehalten und ist bei modernen Geräten sehr niedrig. Die applizierte effektive Dosis bei der Mammographie liegt zwischen 0,2 bis 0,6 mSv (beidseits in 2 Ebenen; abhängig von der Brustdichte und -größe).
zum Vergleich ein paar Strahlenwerte:
2,8 mSv/Jahr
natürliche Strahlenexposition in Österreich
0,1 mSv
Lungenröntgen 2 Ebenen
0,1 mSv
Transatlantikflug (z.B. Wien-New York und retour)
0,1 – 0,5 mSv/Jahr
Rauchen 20 Zigaretten/Tag
0,8 – 1,8 mSv
Röntgen Lendenwirbelsäule
2 – 4 mSv
Computertomographie des Schädels
Derartige Absonderungen sind zumeist hormonell bedingt, besonders wenn sie beidseitig auftreten.
Wenn auf Druck während der Untersuchung Flüssigkeit exprimierbar ist, kann ein Abstrich für eine zytologische Begutachtung im Labor durchgeführt werden.
Im Allgemeinen ist die genetisch bedingte Brustkrebsdisposition nicht sehr häufig. Man ist eher dann genetisch belastet, wenn der Brustkrebs bei den direkten Verwandten in jungen Jahren (unter 30) aufgetreten ist.
Wenn direkte Verwandte sehr jung (unter 40), oder mehrere Verwandte aus einer Linie an Brustkrebs erkrankt sind, besteht möglicherweise eine familiäre Disposition. In diesem Fall werden Vorsorgeuntersuchungen der Brust einmal pro Jahr empfohlen.
Ab dem 45. Lebensjahr werden Sie jedes 2. Jahr automatisch über das Österreichische Brustkrebs-Früherkennungsprogramm zu einer Mammographie eingeladen. Mit einer solchen Einladung benötigen Sie keine Zuweisung.
Sie können sich allerdings schon ab dem 40. Lebensjahr über www.frueh-erkennen.at/anmeldung oder telefonisch bei der Hotline 0800 500 181 für das Früherkennungsprogramm freischalten lassen, was wir prinzipiell empfehlen.
Bei Beschwerden, neu aufgetretenen Tastbefunden oder einer familiär erhöhten Disposition können Sie jederzeit mit einer ärztlichen Zuweisung Ihres Vertrauensarztes (Gynäkologe, Allgemeinmediziner) eine Mammographie durchführen lassen.
Alle Screeningmammograpien werden doppelbefundet, das bedeutet, dass zwei Radiologen die Bilder unabhängig voneinander beurteilen. Erst wenn eine Übereinstimmung vorliegt, wird der Befund an die Patientin per Post übermittelt. Dies erfolgt innerhalb von 7 Werktagen. Bei Auffälligkeiten wird die Patientin durch den Radiologen informiert und der Befund mit der Frau besprochen. Sollte eine weitere Abklärung (Magnetresonanztomographie oder Probeentnahme) notwendig sein, wird die Patientin über die entsprechenden durchführenden Stellen informiert bzw. dorthin verwiesen.
Unsere Ordination ist nur 6 Gehminuten vom Bahnhof Grieskirchen entfernt. Dort halten sämtliche Züge und viele regionalen Buslinien.
Verlassen Sie das Bahnhofsgebäude durch den Haupteingang und biegen Sie unmittelbar links ab in die Parkstraße. Sie erreichen unsere Ordination nach 250 m über die Zauneggstraße.
Um die Ordination am Dr. Müllner-Platz ist zumeist problemlos ein Parkplatz zu finden.
Direkt vor dem Eingang befindet sich ein Behindertenparklatz sowie die Rettungszufahrt.
Mit Ihrem persönlichen PIN-Code können Sie Ihre Bilder und Befunde jederzeit online einsehen. Gehen Sie einfach auf www.bilder-befunde.at
Ihren persönlichen PIN-Code erhalten Sie entweder direkt im Rahmen der Erstuntersuchung (Anmeldung) oder Sie können sich diesen jederzeit per SMS auf Ihr Handy zuschicken lassen.
Voraussetzung:Â Sie haben uns Ihre Handynummer bekannt gegeben.
Mit Ihrem PIN-Code können Sie behandelnde Ärzte (freie Arztwahl, Facharzt, Akutfall) im In- sowie im Ausland berechtigen, Ihre Untersuchungen jederzeit einzusehen.
Wir bitten Sie, für alle Untersuchungen telefonisch einen Termin unter 07248-22700
zu vereinbaren. Bitte halten Sie die von Ihrem Arzt ausgestellte Zuweisung sowie Ihren eigenen Terminkalender dazu bereit.
Erfahrungsgemäß erhalten wir immer am Vormittag (insbesondere montags und dienstags) sehr viele Anrufe. Es kann daher zu längeren Wartezeiten in der Telefonschleife kommen. Am besten erreichen Sie uns Montag bis Donnerstag ab 12 Uhr.
Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um ehestmögliche telefonische Absage unter 07248-22700
Bitte nehmen Sie am Untersuchungstag Ihre Überweisung, e-card, einen persönlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Pass, etc.) etwaige Vorbilder/Befunde der zu untersuchenden Körperregion, die anderswo erstellt wurden, mit.
Bilder der letzten 10 Jahre, die bei uns angefertigt wurden, haben wir für Sie gespeichert. Zur Nachkontrolle von Befunden, die anderswo erstellt wurden, sollten Sie Bilder oder Datenträger zur Untersuchung mitbringen. Oft werden alte Bilder zum direkten Vergleich benötigt.
Sollte bei Ihnen die Möglichkeit einer Schwangerschaft bestehen, dann bitten wir Sie, dies den Röntgenassistenten oder Ärzten vor einer Röntgenuntersuchung bekannt zu geben.
Grundsätzlich besteht bei jeder Frau im gebärfähigen Alter in der 2. Zyklushälfte die Möglichkeit einer Schwangerschaft, wenn dies nicht sicher durch Maßnahmen zur Empfängnisverhütung wie Einnahme einer Antibabypille, Gebrauch von Kondomen, Intra-uterinpessar (=“Spirale“) oder auch durch eine vorangegangene Gebärmutterentfernung oder Eileiterunterbindung wirksam verhindert wurde.
Wenn Ihr Monatszyklus vom ersten Tag der Monatsblutung bis zum Einsetzen der nächsten Regelblutung normalerweise 28 Tage dauert, können Sie (wenn sie keine empfängnisverhindernden Maßnahmen getroffen haben) daher nur in den ersten 14 Tagen ab Einsetzen der Monatsblutung sicher davon ausgehen, nicht schwanger zu sein.
Jede Anwendung von Röntgenstrahlen wird daher in allen Zweifelsfällen am sichersten in der 1. Zyklushälfte vorgenommen.
Eine Röntgenuntersuchung während der Schwangerschaft sollte nur in dringenden Ausnahmefällen vorgenommen werden. Sie stellt jedoch keinen Grund für einen Schwangerschaftsabbruch dar.
Es ist jedoch auch möglich, dass eine Röntgenuntersuchung für Sie oder Ihr Kind von großer Wichtigkeit ist – in diesem Fall stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite um möglichst strahlenschonend zu einer Diagnose zu gelangen. Das Risiko für Sie und Ihr Kind wird in jedem Einzelfall sorgfältig abgewogen.
Für Untersuchungen von Kindern nehmen wir uns selbstverständlich gerne ein wenig mehr Zeit. Untersuchungsprogramme werden von uns so abgestimmt, dass sie für Ihr Kind möglichst wenig belastend sind.
Selbstverständlich können Sie Ihr Kind bei den meisten Untersuchungen begleiten
Mittels Ultraschall kann eine Unterscheidung getroffen werden, ob es sich bei einem tastbaren Knoten lediglich um eine (harmlose) flüssigkeitsgefüllte Zyste handelt oder einen festen Gewebeknoten.
Eine alleinige Ultraschalluntersuchung reicht zur Vorsorge auf keinen Fall aus, sie ist eine Ergänzung zur Mammographie.
Die Brust muss bei der Röntgenuntersuchung im Aufnahmegerät vorsichtig zusammengedrückt werden. Dies ist eine wesentliche Strahlenschutzmaßnahme, da die Strahlendosis umso niedriger ist, je kürzer der Weg durch das Gewebe ist. Außerdem werden dadurch die Bilder schärfer und besser beurteilbar.
Die meisten Frauen empfinden das Zusammendrücken als unangenehm, es ist aber nur selten wirklich schmerzhaft und dauert nur einen kurzen Augenblick.
Strahlenbelastung
Die erforderliche Strahlendosis wird so gering wie möglich gehalten und ist bei modernen Geräten sehr niedrig. Die applizierte effektive Dosis bei der Mammographie liegt zwischen 0,2 bis 0,6 mSv (beidseits in 2 Ebenen; abhängig von der Brustdichte und -größe).
zum Vergleich ein paar Strahlenwerte:
2,8 mSv/Jahr
natürliche Strahlenexposition in Österreich
0,1 mSv
Lungenröntgen 2 Ebenen
0,1 mSv
Transatlantikflug (z.B. Wien-New York und retour)
0,1 – 0,5 mSv/Jahr
Rauchen 20 Zigaretten/Tag
0,8 – 1,8 mSv
Röntgen Lendenwirbelsäule
2 – 4 mSv
Computertomographie des Schädels
Derartige Absonderungen sind zumeist hormonell bedingt, besonders wenn sie beidseitig auftreten.
Wenn auf Druck während der Untersuchung Flüssigkeit exprimierbar ist, kann ein Abstrich für eine zytologische Begutachtung im Labor durchgeführt werden.
Im Allgemeinen ist die genetisch bedingte Brustkrebsdisposition nicht sehr häufig. Man ist eher dann genetisch belastet, wenn der Brustkrebs bei den direkten Verwandten in jungen Jahren (unter 30) aufgetreten ist.
Wenn direkte Verwandte sehr jung (unter 40), oder mehrere Verwandte aus einer Linie an Brustkrebs erkrankt sind, besteht möglicherweise eine familiäre Disposition. In diesem Fall werden Vorsorgeuntersuchungen der Brust einmal pro Jahr empfohlen.
Ab dem 45. Lebensjahr werden Sie jedes 2. Jahr automatisch über das Österreichische Brustkrebs-Früherkennungsprogramm zu einer Mammographie eingeladen. Mit einer solchen Einladung benötigen Sie keine Zuweisung.
Sie können sich allerdings schon ab dem 40. Lebensjahr über www.frueh-erkennen.at/anmeldung oder telefonisch bei der Hotline 0800 500 181 für das Früherkennungsprogramm freischalten lassen, was wir prinzipiell empfehlen.
Bei Beschwerden, neu aufgetretenen Tastbefunden oder einer familiär erhöhten Disposition können Sie jederzeit mit einer ärztlichen Zuweisung Ihres Vertrauensarztes (Gynäkologe, Allgemeinmediziner) eine Mammographie durchführen lassen.
Alle Screeningmammograpien werden doppelbefundet, das bedeutet, dass zwei Radiologen die Bilder unabhängig voneinander beurteilen. Erst wenn eine Übereinstimmung vorliegt, wird der Befund an die Patientin per Post übermittelt. Dies erfolgt innerhalb von 7 Werktagen. Bei Auffälligkeiten wird die Patientin durch den Radiologen informiert und der Befund mit der Frau besprochen. Sollte eine weitere Abklärung (Magnetresonanztomographie oder Probeentnahme) notwendig sein, wird die Patientin über die entsprechenden durchführenden Stellen informiert bzw. dorthin verwiesen.
Unsere Ordination ist nur 6 Gehminuten vom Bahnhof Grieskirchen entfernt. Dort halten sämtliche Züge und viele regionalen Buslinien.
Verlassen Sie das Bahnhofsgebäude durch den Haupteingang und biegen Sie unmittelbar links ab in die Parkstraße. Sie erreichen unsere Ordination nach 250 m über die Zauneggstraße.
Um die Ordination am Dr. Müllner-Platz ist zumeist problemlos ein Parkplatz zu finden.
Direkt vor dem Eingang befindet sich ein Behindertenparklatz sowie die Rettungszufahrt.
Mit Ihrem persönlichen PIN-Code können Sie Ihre Bilder und Befunde jederzeit online einsehen. Gehen Sie einfach auf www.bilder-befunde.at
Ihren persönlichen PIN-Code erhalten Sie entweder direkt im Rahmen der Erstuntersuchung (Anmeldung) oder Sie können sich diesen jederzeit per SMS auf Ihr Handy zuschicken lassen.
Voraussetzung:Â Sie haben uns Ihre Handynummer bekannt gegeben.
Mit Ihrem PIN-Code können Sie behandelnde Ärzte (freie Arztwahl, Facharzt, Akutfall) im In- sowie im Ausland berechtigen, Ihre Untersuchungen jederzeit einzusehen.